Erstmals hat die Samtgemeinde Scharnebeck einen Energiebericht für seine Liegenschaften veröffentlicht.
Die Behörde kommt damit nicht nur einer gesetzlichen Verpflichtung nach. Der Energiebericht enthält Angaben zu Verbräuchen, Energiekosten und Emissionen für alle Liegenschaften, für die bei der Samtgemeindeverwaltung Energiekosten anfallen. Der Paragraf 17 des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) schreibt eine solche Veröffentlichung vor. Darüber hinaus präsentiert Papier etwa mithilfe von Strom-Wärme-Kosten-Diagrammen, bei welchen Liegenschaften Energiesparmaßnahmen besonders Sinnvoll erscheinen.
Die zukünftigen Berichte werden einen Zeitraum von mehreren Jahren umfassen, um Verbrauchs-, Kosten- und Emissionsentwicklungen darstellen und analysieren zu können. Der nächste gesetzlich verpflichtende Bericht ist für 2026 vorgesehen.
energiebericht zum download:
https://klimaschutz-scharnebeck.de/wp-content/uploads/2025/07/Eneegiebericht-SG-Scharnebeck.pdf