Bessere Möglichkeiten auf kleineren Grundstücken: Neue Regeln in der Niedersächsischen Bauordnung erleichtern die Aufstellung von Wärmepumpen. Diese Neuregelungen wurden eingeführt, um den Einsatz von umweltfreundlichen Wärmepumpen als effiziente Heizlösung zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Belange der Nachbarn gewahrt werden. Davon profitieren auch Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Landkreis Lüneburg.
Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat eine öffentlich zugängliche Version der häufig gestellten Fragen (FAQs) auf seiner Website veröffentlicht. Hier finden Bürgerinnen und Bürger weitere Informationen zu den Neuregelungen und deren Auswirkungen auf die Aufstellung von Wärmepumpen.
Weitere Informationen zu den neuen Abstandsregeln für Wärmepumpen finden Sie auf der offiziellen Website des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung: https://www.mw.niedersachsen.de/download/196928
Weitere Neuerung: PV-Anlagen auf Garagen sind möglich
Bezogen auf Photovoltaik-Anlagen auf Garagen bzw. Carports an der Grenze des Grundstücks ergeben sich daraus folgende Änderungen:
- Mit der neuen Regelung zu den PV-Anlagen wird erstmals erlaubt, dass die aufgestellten PV-Anlagen auf Garagen/Carports im Grenzabstandsbereich errichtet werden dürfen.
- Damit es auch hier nicht zu Nachbarschaftskonflikten kommt, kann dies realisiert werden, wenn
- Garage und PV-Anlage (auf dem ganzen Dach) zusammen nicht höher als 3 m sind oder
- Garage mit 3 m Höhe plus PV-Anlage (max. Höhe 0,70 m und 1 m Abstand von Grundstücksgrenze = nicht bebaubarer 1 m-Streifen auf Garagendach)
- Somit wurde eine technologieoffene Regelung für alle möglichen Anwendungsfälle gefunden, die einfach verständlich und umsetzbar ist.
- Bei den Einfriedungen wurde zudem eine klarstellende Regelung aufgenommen, dass Einfriedungen zugleich auch Solarenergieanlagen sein können.
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